Wie werden Ihre Rechnungen erstattet?

Direkte Abrechnung mit dem Krankenhaus

Bei einem stationärem Krankenhausaufenthalt informieren Sie uns bitte umgehend. Wir setzen uns dann unmittelbar mit dem betreffenden Krankenhaus in Verbindung und rechnen direkt mit dem Krankenhaus ab.

Der Vorteil der direkten Abrechnung: Liegen die Behandlungskosten innerhalb des Leistungsrahmens dieser Versicherung, brauchen Sie sich um die Abrechnung der Behandlung nicht zu kümmern.

Sie erhalten eine Rechnung

Nach der Behandlung erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung. Aus dieser Rechnung müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit, die Art der einzelnen ärztlichen Leistungen sowie die Behandlungskosten hervorgehen.Ist die Diagnose nicht klar aus der Rechnung ersichtlich, hilft es uns für die Erstattung sehr, wenn Sie uns mit der Rechnung eine kurze Schilderung der Erkrankung bzw. der Behandlung zukommen lassen.

Bitte reichen Sie die Rechnung bei uns ein. Hierfür nutzen Sie bitte dieses Online-Formular. Geben Sie dabei ein Konto an, auf das die Erstattung erfolgen soll.

Bitte beachten Sie: Laborrechnungen und Rezepte für verordnete Arzneien können erst erstattet werden, wenn uns auch die dazugehörige Arztrechnung (mit Diagnose) vorliegt.

Falls Sie uns die Rechnung doch per Post einreichen wollen, nutzen Sie bitte dieses PDF

und senden es an:

DR-WALTER GmbH
Abteilung Leistung
Eisenerzstraße 34
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Deutschland
E leistung@dr-walter.com

T +49 2247 9194-31
F +49 2247 9194-20

Wünschen Sie Beratung?
Alle Fragen beantworten wir Ihnen gerne:

T +49 2247 9194-979

E

Mo - Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr



Telegram Messenger