Was Sie beachten sollten, wenn Sie mit einer Organisation ins Ausland möchten: als Highschool-, Sprach- oder Austauschschüler oder Work-and-Travel-Teilnehmer.
In manchen Programmen ist eine Auslandsversicherung bereits im Programmpreis enthalten. Manchmal empfiehlt die Organisation eine bestimmte Versicherung und manchmal müssen Sie sich selbst um den Versicherungsschutz kümmern. Auf keinen Fall sollten Sie ohne eine passende Auslandsversicherung ins Ausland reisen.
Die Versicherungsangebote vieler Organisationen sind geeignet. Gerade Organisationen, die sehr um das Wohl ihrer Teilnehmer besorgt sind, arbeiten meist mit einem Anbieter für Versicherungen zusammen und haben ein gutes, genau auf die Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnittenes Angebot. Trotzdem sollten Sie sich Zeit nehmen und die Ihnen angebotene Versicherung prüfen. Hier sind einige Fragen, die Sie klären sollten:
Entspricht die Versicherung Ihren Vorstellungen, entscheiden Sie sich dafür. Sind Sie unsicher oder haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich gern an uns. Wir beraten Sie unabhängig und objektiv.
Viele Botschaften verlangen für ein Visum die Vorlage einer Versicherungsbestätigung. Schließen Sie die Versicherung daher rechtzeitig ab. Verschiebt sich der Reisezeitraum später, können Sie den Versicherungszeitraum ändern lassen. Eine E-Mail vor dem geplanten Ausreisetag genügt. Erfolgt die Mitteilung nach dem ursprünglich geplanten Ausreisedatum, benötigen wir einen Nachweis (Passkopie oder Ticket) von Ihnen.
Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes zum Arzt müssen, unterstützen wir Sie gerne. Sie können bei uns anrufen und wir erklären, worauf Sie beim Arztbesuch achten sollten. Natürlich können Sie alles auch unter Verhalten im Schadensfall nachlesen. STUDENT-PLUS gilt für den von Ihnen angegebenen Geltungsbereich (weltweit ohne USA und Kanada oder weltweit mit USA und Kanada). Darüber hinaus besteht bei Versicherungsverträgen von mindestens einjähriger Dauer Versicherungsschutz bei einer vorübergehenden Rückkehr ins Heimatland. Dieser Schutz ist auf maximal 6 Wochen je Vertragsjahr begrenzt und gilt während des Heimatlandaufenthaltes für akut auftretende Versicherungsfälle.
Sie sollten Ihre Versicherungsbestätigung aufheben, um gegebenenfalls einen Versicherungsnachweis für die Zeit im Ausland vorlegen zu können.
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