Sie wollen sich vor Abschluss Ihrer STUDENT-PLUS-Versicherung gründlich informieren? In diesem Bereich haben wir für Sie die häufigsten Fragen zu STUDENT-PLUS zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Hier finden Sie allgemeine Fragen zu STUDENT-PLUS.
Versichern können sich Studenten, Stipendiaten oder Doktoranden, die sich nachweislich zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen vorübergehend im Ausland aufhalten. Au-pairs, Schüler, Sprachschüler und Teilnehmer an Work & Travel-Programmen können sich ebenfalls über STUDENT-PLUS versichern.
Weitere Voraussetzungen sind:
Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reisen Sie vorzeitig zurück, teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge. Besteht ein Lastschriftverfahren, wird dieses gestoppt. Ergibt sich ein Guthaben, bekommen Sie dies umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen.
Für eine rückwirkende Beitragserstattung benötigen wir einen Wiedereinreisebeleg, der die vorzeitige Rückkehr bestätigt (Flugticket oder Ähnliches).
Versichern können sich Studenten, Stipendiaten oder Doktoranden, die sich nachweislich für Weiterbildungsmaßnahmen vorübergehend im Ausland aufhalten. Au-pairs, Schüler, Sprachschüler und Teilnehmer an Work-and-Travel-Programmen können sich ebenfalls über STUDENT-PLUS versichern. Wenn Ihre Familienangehörigen mitreisen, beraten wir Sie gerne bezüglich einer passenden Versicherung.
Auch in der Tarifstufe "ohne USA/Kanada" erhalten Sie bei einem Transferaufenthalt für die Dauer des Transfers in den USA oder Kanada Versicherungsschutz.
Bei Versicherungsverträgen von mindestens einjähriger Dauer wird auch in der Tarifstufe "ohne USA/Kanada" bis zu 14 Tage Versicherungsschutz in den USA und/oder Kanada gewährt. Dauert Ihr Auslandsaufenthalt weniger als ein Jahr, wählen Sie bitte den Tarif "mit USA/Kanada" um Ihren Urlaubsaufenhalt in den USA mit abzudecken.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Coronavirus.
Eine Stornierung der Versicherung ist vor Versicherungsbeginn jederzeit möglich. Möchten Sie aufgrund der aktuellen Krankheitswelle den Reisezeitraum ändern, ist eine Verschiebung möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Nein, Reisekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Wir empfehlen: Wenden Sie sich an Ihr Hotel oder Ihre Fluggesellschaft, um zu klären, ob eine Kulanzregelung (Umbuchung oder Stornierung) möglich ist.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Coronavirus.
Fieber, Husten, Anzeichen einer Corona-Infektion? Sie können beruhigt sein. Angst vor hohen Arztkosten müssen Sie mit dem Versicherungsschutz von STUDENT-PLUS nicht haben. Die medizinisch notwendige Heilbehandlung der Coronavirus-Infektion ist versichert. Außerdem beinhaltet STUDENT-PLUS unbegrenzte Nachleistung für Behandlungskosten, sollten Sie aufgrund der Infektion gezwungen sein, länger im Ausland zu bleiben.
Quarantänekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Oft wird die Quarantäne als vorsorgliche Schutzmaßnahme verordnet. Hierbei handelt es sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Wenn Sie während der Quarantäne an dem Coronavirus erkranken, ist die Behandlung selbstverständlich versichert.
Die Kosten eines Corona-Tests werden übernommen, sofern eine entsprechende Symptomatik besteht und er vom Arzt angeordnet ist. Handelt es sich bei dem Test allerdings lediglich um eine präventive Maßnahme, z. B. zur Erfüllung einer geforderten Ein- oder Ausreisebestimmung oder für einen Gesundheitsnachweis für Schule, Hochschule oder Arbeitgeber etc., so müssen Sie die Kosten selbst tragen.
Ja, die Auslandskrankenversicherung von STUDENT-PLUS schützt Sie sowohl bei Reisen in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, als auch im Krankheitsfall im Zusammenhang mit einer Pandemie.
Ja, STUDENT-PLUS bietet sowohl Versicherungsschutz bei Pandemien als auch bei Reisen in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.
Nein, Reisekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Wir empfehlen: Wenden Sie sich an Ihr Reiseunternehmen, um zu klären, ob beispielsweise die Fluggesellschaft Ihnen mit einer Kulanzregelung (kostenlose Umbuchung oder Abbruch Ihrer Reise) entgegenkommt.
Grundsätzlich besteht für eine gewisse Dauer auch Versicherungsschutz bei Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes. Da Sie aufgrund der Entwicklung des COVID-19 nicht abschätzen können, wie lange Ihr Heimatlandaufenthalt dauern wird, empfehlen wir Ihnen, direkt nach Einreise ins Heimatland die STUDENT-PLUS-Versicherung zu kündigen. Teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt, um taggenau abzurechnen. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge.
Tipp: Bitte wenden Sie sich an Ihre letzte Versicherung im Heimatland, um diese umgehend wieder zu aktivieren.
Wenn Sie Ihre Reisepläne wieder aufgreifen, schließen Sie gerne wieder eine neue STUDENT-PLUS-Versicherung ab
Mit Einreise in Ihr Heimatland endet der Versicherungsschutz von STUDENT-PLUS. Bitte wenden Sie sich an Ihre letzte Versicherung im Heimatland, um diese umgehend wieder zu aktivieren.
Das Robert Koch Institut stellt Ihnen wichtige Informationen über die aktuelle Coronavirus-Entwicklung zur Verfügung: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zur Anmeldung.
Um sich über STUDENT-PLUS zu versichern, sind nur zwei Dinge zu tun: Sie füllen das vorbereitete Anmeldeformular sorgfältig aus. Danach überprüfen Sie noch einmal Ihre Angaben und bestätigen die Anmeldung. Und das war’s auch schon für Sie.
Sie erhalten umgehend nach Anmeldung Ihre Versicherungsbestätigung sowie die Verbraucherinformationen per E-Mail.
Nach Abschluss erhalten Sie umgehend Ihre Versicherungsbestätigung sowie die Verbraucherinformationen per E-Mail. Wenn Sie keine E-Mail erhalten haben, überprüfen Sie bitte die angegebene E-Mail-Adresse und schauen in dem SPAM-Ordner nach, ob die E-Mail irrtümlich dort eingegangen ist.
Der Online-Abschluss erfolgt über eine sichere Verbindung. Wir nutzen Ihre Daten nur zur Erfüllung des Versicherungsvertrages. Mehr dazu erfahren Sie in der Rubrik Datenschutz.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu bestehenden Verträgen.
Änderungen können innerhalb von 3 Monaten nach dem ursprünglichen Vertragsbeginn vorgenommen werden. Vor dem beabsichtigten Einreisetag genügt eine E-Mail. Wenn Sie den Versicherungszeitraum erst nach dem ursprünglich geplanten Einreisedatum ändern, benötigen wir einen Einreisenachweis (Passkopie oder Flug-/Bahnticket).
Sollte sich Ihr Aufenthalt im Ausland verlängern, können Sie die Verlängerung vor Ablauf der bestehenden Versicherung schriftlich beantragen. Bei Genehmigung durch den Versicherer ist eine Höchstversicherungsdauer von 5 Jahren möglich.
T +49 2247 9194-979
Mo - Fr: 08.00 bis 18.00 Uhr
Alternativ können Sie uns einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail senden.
Bei Annahme des Verlängerungswunsches durch den Versicherer besteht Versicherungsschutz nur für Versicherungsfälle, die nach Beantragung der Verlängerung neu eingetreten sind.
Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reisen Sie vorzeitig zurück, teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge. Besteht ein Lastschriftverfahren, wird dieses gestoppt. Ergibt sich ein Guthaben, bekommen Sie dies umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen.
Für eine rückwirkende Beitragserstattung benötigen wir einen Wiedereinreisebeleg, der die vorzeitige Rückkehr bestätigt (Flugticket oder Ähnliches).
Bei Versicherungsverträgen von mindestens einjähriger Dauer besteht Versicherungsschutz bei einer vorübergehenden Rückkehr ins Heimatland. Dieser Schutz ist auf maximal 6 Wochen je Vertragsjahr begrenzt und gilt während des Heimatlandaufenthaltes für akut auftretende Versicherungsfälle.
Einige Universitäten, die meisten davon in den USA, fordern den Abschluss einer Krankenversicherung über die Universität. In diesem Fall können Sie entweder die STUDENT-PLUS-Versicherung beenden oder auf den Tarif Z umstellen, so dass Sie weiterhin die Assistance-, Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung in Anspruch nehmen können. Diese Bausteine sind in den Versicherungsangeboten der Universitäten nicht enthalten.
Unser Online-Service steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Sie können mit unseren Online-Formularen eine Vertragsverlängerung beantragen, Ihre Versicherung vorzeitig beenden oder Ihre Bank- und Adressangaben ändern.
Bitte
wechseln Sie zu unserem Secure Server,
um Ihre Änderung online abzuschicken.
Die häufigsten Fragen zu Zahlungen haben wir in dieser Kategorie aufgeführt.
Der Beitrag für diese Versicherung ist bei Abschluss für die gesamte Versicherungsdauer zu zahlen. Sie können zwischen folgenden Zahlungsmöglichkeiten wählen:
a) Kreditkarte: Maestro, Mastercard, Visa, JCB, American Express, Diners, Discover oder Bancontact;
b) SEPA-Lastschriftverfahren;
c) Online-Bezahlsystem: eps, Giropay, Apple Pay, Alipay, SOFORT Überweisung, iDEAL oder PayPal.
Der Beitrag richtet sich nach der Dauer der Reise. Reisen Sie früher zurück als erwartet, reicht ein Anruf oder eine E-Mail, um taggenau abzurechnen. Sie zahlen nur für den tatsächlichen Versicherungszeitraum. Für die Erstattung fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Bei Ländern aus dem Euroraum:
Bei einer über einen Monat hinausgehenden Versicherungsdauer können Sie die
Versicherung auch
monatlich per SEPA-Lastschriftverfahren zahlen.
Die erste Beitragsrate ist bei Versicherungsbeginn fällig, die Folgeraten jeweils zu
Beginn des Folgemonats.
Bei Zahlung per Kreditkarte setzen wir das 3-D-Secure-Verfahren ein. Es sorgt für zusätzliche Sicherheit bei Ihren Kreditkartentransaktionen und mindert das Betrugsrisiko durch Kartenmissbrauch.
Sie geben zunächst Ihre Kreditkartennummer ein. Danach wird eine Verbindung zum Kartenherausgeber hergestellt, damit Sie Ihre Identität beispielsweise mittels eines Codes dort bestätigen können. War die Authentifizierung erfolgreich, wird die Kreditkartenzahlung ausgeführt. Das 3-D Secure-Verfahren ist nicht zu verwechseln mit der Prüfnummer (CVC) Ihrer Kreditkarte.
Um das 3-D-Secure-Verfahren nutzen zu können, müssen Sie sich bei Ihrer Bank/Kreditunternehmen registrieren, dies dauert in der Regel einige Tage.
Bitte vermeiden Sie Rücklastschriften. Jede Rücklastschrift ist mit hohem Verwaltungsaufwand und Bankgebühren verbunden. Wir erheben von Ihnen für nicht eingelöste Lastschriften die uns auferlegten Kosten, wenn Sie die Nichteinlösung (beispielsweise auf Grund von Widerruf, falschen Angaben oder fehlender Kontodeckung) zu verantworten haben.
Eventuell zu viel gezahlte Beiträge bekommen Sie umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen. Reisen Sie vorzeitig zurück, teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-mail genügt, um taggenau abzurechnen. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge. Besteht ein Lastschriftverfahren, wird dieses gestoppt. Ergibt sich ein Guthaben, bekommen Sie dies umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen. Für eine rückwirkende Beitragserstattung benötigen wir einen Wiedereinreisebeleg, der die vorzeitige Rückkehr bestätigt (Flugticket oder ähnliches).
Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um den Schadensfall.
Grippe, Erkältung, Zahnschmerzen? Gehen Sie zum Arzt! Sie sind im Rahmen einer
Auslandskrankenversicherung privat versichert. Die Leistungen und
Leistungsausschlüsse Ihrer Versicherung finden Sie
unter Leistungen.
Weisen Sie den behandelnden Arzt gegebenenfalls auf den Leistungsumfang Ihrer
Versicherung hin, um eine Überbehandlung zu vermeiden.
Nach der Behandlung erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung. Aus dieser Rechnung müssen
der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit, die Art der
einzelnen ärztlichen Leistungen sowie die Behandlungskosten hervorgehen.
Bitte reichen Sie die Rechnung im Original zusammen mit dem vollständig ausgefüllten
Schadensformular bei uns ein. Danach erfolgt die tarifliche Erstattung auf das von Ihnen angegebene
Konto.
Details erfahren Sie
unter: Wie werden Ihre Rechnungen erstattet?
Bitte senden Sie Rechnungen im Original per Post ein. Bitte geben Sie Ihre Versicherungsnummer und ggf. eine Bankverbindung an, falls das Empfängerkonto vom Vertragskonto abweicht.
Unsere Bearbeitungszeit beträgt 2 Wochen. Nach Abschluss der Bearbeitung erfolgt eine tarifliche Erstattung oder eine schriftliche Mitteilung.
Medikamente müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. Sie erhalten
die Medikamente gegen Vorlage des Rezeptes in der Apotheke. Das Originalrezept kann
danach bei uns zur Erstattung eingereicht werden.
Medikamente, die in der Apotheke ohne Rezept erhältlich sind, sind nicht
erstattungsfähig.
Bitte beachten Sie, dass Rezepte erst bearbeitet werden können, wenn uns die
dazugehörige Arztrechnung mit Diagnose vorliegt.
Wählen Sie die 24-Stunden-Notfall-Rufnummer der Versicherung, wenn Sie beabsichtigen ein Krankenhaus aufzusuchen. Die Mitarbeiter am Telefon nennen Ihnen passende Kliniken in Ihrer Umgebung und erklären Ihnen, wie Sie weiter vorgehen sollten.
24-Stunden-Notfall-Rufnummer weltweit:
+49 2247 922-50
-14, Stichwort: STUDENT-PLUS
Handelt es sich bei der stationären Behandlung nicht um eine Notfallbehandlung,
empfehlen wir, den konkreten Behandlungsbedarf vor
Behandlungsbeginn mit unserer Leistungsabteilung abzustimmen. So können Sie jedes
Kostenrisiko vermeiden.
Nehmen Sie Kontakt mit uns
auf!
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Wir freuen uns, wenn Sie sich kurz die Zeit nehmen, eine Bewertung bei Google, Facebook oder auch Trustpilot zu schreiben. So helfen Sie nicht nur uns, unseren Service weiter zu verbessern, sondern auch anderen Kunden, die auf der Suche nach der passenden Versicherung sind.
Sollten Sie noch offene Themen haben oder mit unserem Service nicht zufrieden sein, haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich an die jeweilige Fachabteilung oder die Abteilung für Beschwerdemanagement (sandra.karnstedt-panienka(at)dr-walter.com) zu wenden. Auch über unser Kontaktformular sind wir für Sie erreichbar. Weitere Informationen über Fragen zur Beschwerdebearbeitung finden Sie in unserem Impressum.
Mo - Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr