Informationen für Studenten und Doktoranden

Was Sie beachten sollten, wenn Sie als Student oder Doktorand für einige Zeit ins Ausland gehen.

Versicherungspflicht

In vielen Ländern der Welt gibt es Vorschriften, wie Sie sich als Student oder Doktorand versichern müssen. Gehen Sie über ein Programm – wie beispielsweise Erasmus-Plus – ins Ausland, ist der Versicherungsschutz schon über das Programm gegeben. Beabsichtigen Sie in den USA oder in Kanada zu studieren, müssen Sie wissen, dass viele Universitäten den Abschluss einer Krankenversicherung über die Universität fordern. Am besten informieren Sie sich bei Ihrer zukünftigen Universität, wie Sie sich für die Zeit des Auslandsaufenthaltes versichern sollten. Auf keinen Fall sollten Sie ohne eine passende Auslandsversicherung ins Ausland reisen.

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Versicherungsschutz prüfen

Die Versicherungsangebote vieler Programme und Universitäten sind geeignet und Sie brauchen nichts weiter zu tun. Manchmal ist der Versicherungsschutz allerdings nicht so, wie man das aus dem Heimatland gewohnt ist. Deswegen sollten Sie sich vor der Ausreise Zeit nehmen und die Ihnen angebotene Versicherung prüfen. Manchmal kann es sinnvoll sein, STUDENT-PLUS zusätzlich zu einer Pflichtversicherung abzuschließen. Hier sind einige Fragen, die Sie klären sollten:

  • Gilt die Versicherung auch bei Hin- und Rückreise sowie in der Zeit vor und nach dem Unterrichtsbeginn?
  • Sind neben Krankheiten und Unfällen auch andere Leistungen versichert?
  • Sind die Leistungen der Krankenversicherung ausreichend? Oft sorgen limitierte Versicherungssummen oder ein hoher Selbstbehalt für böse Überraschungen.
  • Besteht Schutz bei Unterbrechung Ihrer Tätigkeit, beispielsweise für einen Heimaturlaub?

Entspricht die Versicherung Ihren Vorstellungen, entscheiden Sie sich dafür. Sind Sie unsicher oder haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich gern an uns. Wir beraten Sie unabhängig und objektiv.

Vor dem Auslandsaufenthalt

Viele Botschaften verlangen für ein Visum die Vorlage einer Versicherungsbestätigung. Schließen Sie die Versicherung daher rechtzeitig ab. Verschiebt sich der Reisezeitraum später, können Sie den Versicherungszeitraum ändern lassen. Eine E-Mail vor dem geplanten Ausreisetag genügt. Erfolgt die Mitteilung nach dem ursprünglich geplanten Ausreisedatum, benötigen wir einen Nachweis (Passkopie oder Ticket) von Ihnen.

Während des Auslandsaufenthaltes

Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes zum Arzt müssen, unterstützen wir Sie gerne. Sie können bei uns anrufen und wir erklären, worauf Sie beim Arztbesuch achten sollten. Natürlich können Sie alles auch unter Verhalten im Schadensfall nachlesen. STUDENT-PLUS gilt für den von Ihnen angegebenen Geltungsbereich (weltweit ohne USA und Kanada oder weltweit mit USA und Kanada). Darüber hinaus besteht bei Versicherungsverträgen von mindestens einjähriger Dauer Versicherungsschutz bei einer vorübergehenden Rückkehr ins Heimatland. Dieser Schutz ist auf maximal 6 Wochen je Vertragsjahr begrenzt und gilt während des Heimatlandaufenthaltes für akut auftretende Versicherungsfälle.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Sie sollten Ihre Versicherungsbestätigung aufheben, um gegebenenfalls einen Versicherungsnachweis für die Zeit im Ausland vorlegen zu können.