STUDENT-PLUS wird nicht mehr angeboten. Selbstverständlich besteht für alle bereits abgeschlossenen Verträge weiterhin Versicherungsschutz.

Damit Sie bestens abgesichert Ihren Auslandsaufenthalt antreten können, empfehlen wir Ihnen PROTRIP, die Versicherung für deutsche Au-pairs, Langzeitreisende und Sprachschüler.

Versicherung leicht gemacht

Voraussetzungen für die Versicherung mit STUDENT-PLUS

  • Versichern können sich Studenten, Stipendiaten oder Doktoranden, die sich nachweislich für Weiterbildungsmaßnahmen vorübergehend im Ausland aufhalten. Au-pairs, Schüler, Sprachschüler und Teilnehmer an Work-and-Travel–Programmen können sich ebenfalls über STUDENT-PLUS versichern.
  • Bei Versicherungsbeginn müssen Sie unter 35 Jahre alt sein und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
  • Der Antrag muss vor der Ausreise für die gesamte Aufenthaltsdauer gestellt werden. Es können Reisen bis zu einer Dauer von 5 Jahren versichert werden.
  • Beantragen Sie die Versicherung für die voraussichtlich längste Aufenthaltsdauer. Eine Kündigung bei vorzeitiger Rückkehr ist einfach möglich, während eine Verlängerung rechtzeitig schriftlich beantragt und genehmigt werden muss.
Wünschen Sie Beratung?
Alle Fragen beantworten wir Ihnen gerne:

T +49 2247 9194-979

E

Mo - Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr



Telegram Messenger

So kommen Sie zu Ihrer STUDENT-PLUS-Versicherung

Schnell und direkt über's Internet
Hier können Sie die STUDENT-PLUS-Versicherung einfach online abschließen und erhalten sofort Ihre Versicherungsbestätigung.

Ab wann gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Ausreise aus Deutschland.

Geltungsbereich

Die Versicherung gilt weltweit, jedoch nicht in Deutschland. Der Tarif "ohne USA/Kanada" gilt nicht in den USA und Kanada.

Bei Versicherungsverträgen von mindestens einjähriger Dauer wird auch in der Tarifstufe "ohne USA/Kanada" für Transferzwecke bis zu 14 Tage Versicherungsschutz in den USA und/oder Kanada gewährt.

Wartezeit

Für Vorsorgeuntersuchungen und Zahnersatz gilt eine Wartezeit von 6 Monaten. Für Entbindungen gilt eine Wartezeit von 8 Monaten. Weitere Wartezeiten bestehen nicht.

Wann endet die Versicherung?

Die Versicherung endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, sofern der Vertrag nicht gekündigt oder verlängert wird.